Der Begriff Podologie (med. Fusspflege) bezeichnet die nichtaerztliche Heilkunde am Fuss.
Aufgrund des Podologengesetzes (PodG) wird die Podologie
als medizinischer Fachberuf und nichtaerzlicher Heilberuf definiert.
Der Podologe behandelt rund um den Fuss
Diabetiker mit Folgeschaeden am Fuss (Diabetisches Fusssyndrom (DFS)) erhalten vom Arzt eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung. Gesetzliche und private Krankenkassen uebernehmen die Kosten der Behandlung.